Miteigentum
Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Häuser sind zusätzlich in einer Miteigentümergemeinschaft (kurz: «Miteigentum») organisiert. Dem Miteigentum gehören die offenen Parkplätze, das «Posthäuschen», die technischen Anlagen und Leitungen, die Wege und Strässchen sowie die Spielwiesen.